Externer Buchungsdienst

Terminbuchung jetzt öffnen?

Die Buchungsmaske wird über opta data performance bereitgestellt und ist mit der Praxissoftware thevea verbunden. Erst nach Ihrer Auswahl wird eine Verbindung zu den Anbietern hergestellt; dabei werden technische Verbindungsdaten übertragen. Ihre Eingaben werden zur Terminvereinbarung verarbeitet.

Per E-Mail anfragen

So starten Sie

Ein klarer Weg zur passenden Therapie.

Vom ersten Kontakt bis zur gemeinsamen Auswertung wissen Sie, was als Nächstes passiert und an wen Sie sich wenden können.

01

Verordnung erhalten

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Ergotherapie-Verordnung aus. Vorhandene Befunde können für die Planung hilfreich sein.

02

Kontakt aufnehmen

Buchen Sie Ihren Termin online oder rufen Sie uns an. Wir erfassen Fachbereich, zeitliche Möglichkeiten und wichtige Rahmendaten.

03

Termin abstimmen

Wir melden uns, sobald ein passender fester Termin oder ein kurzfristiger Springertermin angeboten werden kann.

04

Befund & Ziele klären

Zu Beginn lernen wir Ihre Situation kennen, erheben einen ergotherapeutischen Befund und vereinbaren konkrete Ziele.

05

Therapie umsetzen

Wir arbeiten strukturiert an Ihren Zielen und übertragen neue Fähigkeiten sowie Strategien in den Alltag.

06

Fortschritt prüfen

Wir überprüfen regelmäßig die Entwicklung, passen die Therapie an und stimmen bei Bedarf das weitere Vorgehen ab.

Aktuelle Terminlage

Planbar warten. Chancen kurzfristig nutzen.

Die reguläre Wartezeit beträgt derzeit meist zwei bis vier Monate. Mit Springerterminen können Sie kurzfristig frei werdende Zeiten nutzen und gegebenenfalls früher beginnen.

Für Springertermine vormerken lassen

Gut zu wissen

Häufige Fragen, klar beantwortet.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für eine Behandlung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Ergotherapie-Verordnung. Bringen Sie vorhandene Befunde gern zum ersten Termin mit.

Wie lang ist die aktuelle Wartezeit?

Je nach Fachbereich und gewünschter Terminzeit liegt die Wartezeit derzeit meist bei zwei bis vier Monaten. Kurzfristig frei werdende Springertermine können einen früheren Einstieg ermöglichen.

Welche Zuzahlung fällt an?

Gesetzlich versicherte Erwachsene zahlen – sofern keine Befreiung vorliegt – grundsätzlich zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung. Kinder sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Was gilt, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Kurzfristiger abgesagte oder versäumte Termine können auf Grundlage der unterzeichneten Ausfallvereinbarung privat berechnet werden.

Ist die Praxis barrierefrei erreichbar?

Ja. Die Praxis ist barrierefrei zugänglich. Eigene Parkmöglichkeiten und öffentlicher Parkraum befinden sich direkt vor Ort.

Wir sind für Sie da

Der erste Schritt darf einfach sein.

Buchen Sie Ihren Termin online oder rufen Sie uns an. Wir besprechen gemeinsam, welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.